KDFB begrüßt besseren Schutz für Prostituierte
Köln, 06.02.2015 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt die Reform des Prostitutionsgesetzes, das zukünftig den Schutz und die Sicherheit der in der Prostitution Tätigen verstärken wird. „Die Beschlüsse der Koalition sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings hätten wir uns an einigen Stellen Aussagen mit größerer Verpflichtung zur Verbesserung der Situation der Prostituierten gewünscht“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Der KDFB wird auch weiterhin das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten.
Als positiv wertet es der KDFB, dass an mehreren Stellen in den am 03.02.2015 getroffenen Vereinbarungen eine gesundheitliche bzw. medizinische Beratung festgeschrieben und damit für Prostituierte verpflichtend ist. Ebenso begrüßt der Frauenbund die für die Altersgruppe der unter 21-Jährigen vorgesehenen Schutzmaßnahmen, z.B. die engmaschigen Fristen bei der Anmeldung und der medizinischen Beratung.
„Wir sehen im Beschluss der Koalitionsfraktionen, besonders den sehr jungen Frauen einen verbesserten Zugang zu Beratungen und Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen, einen wichtigen Schritt für mehr Schutz und Sicherheit“, erklärt Dr. Maria Flachsbarth. Psychosoziale Beratungen und niedrigschwellige Angebote können gerade für Zwangsprostituierte und Gewaltopfer hilfreich sein. Daher bestärkt der KDFB die politisch Verantwortlichen, konkrete Rahmenbedingungen für ein weites Beratungsangebot zu schaffen, damit eine dauerhafte, persönliche und umfassende Unterstützung überall gewährleistet ist.
Unabhängig von den Vereinbarungen zum Prostituiertenschutzgesetz fordert der KDFB von der Bundesregierung weiterhin eine konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Besonders das Verhalten von „Freiern“, die die Situation von Frauen bewusst ausnutzen und deren Würde missachten, müsse sozial diskreditiert oder gar gesetzlich geahndet werden, so Flachsbarth.
Ute Hücker
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit